Neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Was bedeutet das für Sie?

  • Der Bundesrat hat zum 22.11.2022 eine Anpassung der Gebührensätze für tierärztliche Leistungen beschlossen. Dieses Gesetz löst die „alte“ GOT von 1999 ab.
  • Neben der Anpassung der Gebührenhöhe wurde der Leistungskatalog komplett überarbeitet. Somit konnten auch die modernen Diagnostik- und Behandlungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.
  • Um die steigenden Kosten kalkulierbarer zu halten, empfehlen wir, sich mit der Option einer Tierkrankenversicherung auseinanderzusetzen. Kriterien einer guten Versicherung - siehe weitere Information.

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